Immobilien
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Mit Immobilien ist ein Grundstück oder Bauwerk gemeint. Mit der Baufinanzierung oder Immobilienfinanzierung. Ein Bauwerk kann dabei ein alleinstehendes Gebäude genauso wie eine Wohnung sein. Man nennt eine Immobilie in der Wirtschaftssprache auch „unbewegliches Sachgut“. Für die reine Bezeichnung eines Grundstücks kann man auch das Wort „Liegenschaft“ anwenden. Immobilien werden in ihrer Begrifflichkeit nach dem Verwendungszweck unterschieden.
Man unterscheidet zunächst in gewerbliche und private Immobilien. Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude, das ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Eine private Immobilie dient immer dem privaten Wohnzweck und wird in der Regel vom Eigentümer selber bewohnt. Auch der Besitzer mehrerer Wohnobjekte, welche dieser für private Wohnzwecke vermietet, besitzt private Immobilien. Auch wenn er diese vermietet und damit einen Erwerb erzielt.
Neben der klaren Unterteilung zwischen gewerblich und privat kann man noch weitere Kategorien von Immobilien vorfinden. So gibt es zum Beispiel die sogenannte Sozialimmobilie. In ihr werden in der Regel Kranke betreut sowie auch alte, behinderte, schwerst- und sterbenskranke und pflegebedürftige Menschen in ihr zu finden sind. Altenwohnheime, Pflegeheime, Jugend- und Obdachlosenheime gehören weiterhin zu den Sozialimmobilien.
Dann gibt es noch die Spezialimmobilie, sie wird mitunter auch Sonderimmobilie genannt. Dieser Begriff umschreibt ein Gebäude, das speziell für eine bestimmte Nutzung errichtet wurde. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Bahnhöfe, Kraftwerksgebäude oder Hotels. Dient ein Gebäude reinen Wohnzwecken, so handelt es sich um eine Wohnimmobilie.
Eine Immobilie in Verbindung mit dem Grundstück ist ein „nicht vermehrbares Gut“. Grundstücke sind daher resistent gegen Inflation. Langfristig hat ihr Wert sogar steigende Tendenz. Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude mag mit den Jahren einer gewissen Wertminderung unterliegen. Ein wichtiger Faktor für eine Wertminderung ist in jedem Fall die Abnützung. Durch Investitionen in die Sanierung und Modernisierung seiner Immobilie kann man so einem Werteverlust vorbeugen. Eine Immobilie gilt immer noch als eine sichere Anlage. Besonders dann, wenn die Mietersparnis dementsprechend hoch ist, dass sie alle zukünftig anfallenden Kosten ausgleichen kann.
Für den Erwerb einer Immobilie gibt es klare Vorschriften. Man gelangt über drei Schritte zum Eigentum. Der erste Schritt ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Kaufvertrages. Im zweiten Schritt muss die Einigung über den Eigentumsübergang notariell beurkundet werden und im dritten Schritt wird der neue Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Im Falle einer Baufinanzierung ist es üblich, dass sich der Kreditgeber mit ins Grundbuch eintragen lässt. Dieser Eintrag sichert ihn gegen das Risiko des Forderungsausfalles ab. Sollte der Kreditnehmer das Darlehen nicht weiter bedienen können, steht es dem Kreditgeber durch diesen Eintrag frei, die Immobilie zum Beispiel zu versteigern.
Man unterscheidet zunächst in gewerbliche und private Immobilien. Die Fassadengestaltung und die Geschosshöhe des Gebäudes spielen dabei keine Rolle. Eine Gewerbeimmobilie ist ein Gebäude, das ausschließlich oder überwiegend für gewerbliche Zwecke genutzt wird. Eine private Immobilie dient immer dem privaten Wohnzweck und wird in der Regel vom Eigentümer selber bewohnt. Auch der Besitzer mehrerer Wohnobjekte, welche dieser für private Wohnzwecke vermietet, besitzt private Immobilien. Auch wenn er diese vermietet und damit einen Erwerb erzielt.
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